Forderungsmanagement
und Inkasso Services

Unsere lange Inkasso-Erfahrung zahlt sich aus:

directBill ist eine Marke der Corazon Business Group. Mit dieser Marke konzentriert sich Corazon auf das Forderungsmanagement und Inkasso Services.

Durch langjährige Erfahrung im Forderungsmanagement sind wir bereits seit 2008 ein verlässlicher Partner in den unterschiedlichsten Branchen. Es ist gut zu wissen, welche Maßnahme an welcher Stelle notwendig oder ratsam ist um eine schnelle und erfolgreiche Beitreibung offener Forderungen zu erzielen.

Unsere lange Inkasso-Erfahrung zahlt sich aus:

bis 0 %
höhere Erfolgsquoten
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günstiger als beim Anwalt
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Auszahlung der Hauptforderung

Inkasso Services
effizient und ohne Risiko

Inkasso ist für uns eine Partnerschaft, in der wir gerne für Sie aktiv sind. Mit Übergabe an uns gehen Sie keinerlei finanzielles Risiko ein. Alle Schritte, die Sie in der Bearbeitung Geld kosten könnten, sprechen wir selbstverständlich vorher mit Ihnen ab.

Sie können Ihre Fälle bequem online übergeben oder auf dem klassischen Postweg an uns senden. Durch die Wahl eines passenden Realisierungsmodelles sind Sie in der Lage, eine individuelle Risikoverteilung vorzunehmen und Kosten individuell zu steuern. Nach Übermittlung der Fälle und Abstimmung des Prozesses starten wir unverzüglich mit einem außergerichtlichen und sehr effizienten Verfahren zum Forderungseinzug. Auf Wunsch gerne auch mit dem stets seriösen Einsatz eines Außendienstes. Als spezialisiertes Inkassounternehmen helfen wir Ihnen bei Rückständen aller Art, notfalls bis hin zur Zwangsvollstreckung und auch bei der Rückführung von Wirtschaftsgütern u.v.m.

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Außenstände serviceorientiert, aber konsequent realisieren

Wenn ein Kunde trotz Mahnung nicht zahlt, treiben wir Ihre Forderungen kurzfristig bei – und zwar so, dass Ihr Kunde auch gerne Ihr Kunde bleibt.
Einfache Fallübergabe an uns und Sie können sich zurücklehnen!

Wie funktioniert der Inkassoprozess?

Inkassounternehmen betreiben nach § 2 Abs. 2 RDG die Einziehung (Inkasso) fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird.

Hierfür ist die Rechtsgrundlage ein Inkassovertrag zwischen Inkassounternehmen und dem Gläubiger. Der Inkassovertrag ist ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB, bei dem Auftragsrecht (§ 662 BGB) sowie Dienstvertragsrecht (§ 611 BGB) gelten. Die Geltendmachung der Forderung durch das Inkassobüro beim Schuldner geschieht entweder auf der Grundlage einer Inkassovollmacht (§ 2 Abs. 2 Alt. 1 RDG) oder einer Sicherungsabtretung (§ 2 Abs. 2 Alt. 2 RDG).

Die oben dargestellte Rechtsgrundlage erlaubt es Inkassounternehmen, Forderungen beim Schuldner zunächst durch außergerichtliche Mahnung, falls erforderlich, aber auch im gerichtlichen Mahnverfahren geltend zu machen. Klagen müssen allerdings von einem Rechtsanwalt eingereicht werden.

In Deutschland ist die Organisation Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) in Berlin allgemein für die Inkassowirtschaft verantwortlich. Der Verband stellt die Maßstäbe an Seriosität sowie die strengen Anforderungen an der ordnungsgemäßen, gewissenhaften und rechtstreuen Berufsausübung seiner Mitglieder sicher.

Ab der Beauftragung durch den Gläubiger gilt das Inkassounternehmen als erster Ansprechpartner für den Schuldner. Der Schuldner sollte Anfragen während dieser Zeit an das Inkassounternehmen richten. Zahlungen, die er zur Forderungsregulierung leistet, zahlt der Schuldner an den Inkassodienstleister. Rechte und Pflichten sind hier eindeutig: Erst wenn die gesamte Forderung beglichen ist, kann der Inkassovorgang abgeschlossen werden.

Welche Gebühren dürfen im Inkassoprozess erhoben werden?

Inkassogebühren sind die Kosten, die durch den Inkassoauftrag des Gläubigers entstehen. Diese muss der Schuldner übernehmen. Befindet sich der Schuldner im Verzug, muss er dem Gläubiger die Kosten erstatten, die für die Realisierung seiner berechtigten Forderung nötig sind (§§ 280 & 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Diese Paragrafen besagen, dass alle finanziellen Nachteile, die dem Gläubiger durch die Beitreibung sowie die verspätete Zahlung entstehen, durch den Schuldner auszugleichen sind.

Zum sogenannten Verzugsschaden gehören auch die Gebühren eines Inkassounternehmens. Die Höhe des Verzugsschadens ist in § 4 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und der Höhe von Anwaltskosten angeglichen. Unter die zulässigen Kosten fallen:

Hauptforderung

+ Nebenforderung

+ Verzugszinsen

= an das Inkassounternehmen zu zahlende Endsumme​

FAQ - Terminologie

Summe, die der Schuldner dem Gläubiger schuldet, d.h. der offene ursprüngliche Rechnungsbetrag.
Folgende Beträge bezeichnet man als Nebenforderung:

Ab der zweiten Mahnung dürfen i.d.R. gesetzlich maximal 2,50 € pro Mahnung verlangt werden.

Kosten für die Adressermittlung und Bankrücklastschriften sind zulässig, wenn die jeweilige Höhe nachgewiesen wird.
Eine Auslagenpauschale von maximal 20 € (z.B. für Porto, Recherchekosten, oder Übersetzungen) kann verlangt werden.
Diese Gebühr entsteht durch die außergerichtliche Bearbeitung des Falls. Bemisst sich nach der Höhe der Hauptforderung.
Diese ist fällig bei Abschluss einer Ratenzahlung und bemisst sich nach der Höhe der Hauptforderung sowie Nebenforderungen und Zinsen.
Erwirkt ein Inkassobüro einen Mahnbescheid gegen einen Schuldner, kann es die Kosten dafür verlangen.
Leitet ein Inkassobüro Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner ein, so hat dieser die dafür anfallenden Kosten zu tragen.
I.d.R. dürfen diese Zinsen nicht mehr als 5 %-Punkte (B2C) oder 9% (B2B) über dem Basiszinssatz liegen. Hier finden Sie eine genau Übersicht zum Thema Verzugszinsen. Der Schuldner muss im Inkassofall folglich nicht nur die Hauptforderung bezahlen, sondern immer auch für die zusätzlichen Gebühren aufkommen. Ein seriöses Inkassobüro listet die Hauptforderung, Nebenforderung sowie Zinsen transparent in den Mahnschreiben auf.