Abrechnungs
Services

einfach und transparent

Mahn
Services

konsequent und serviceorientiert

Inkasso
Services

effizient und ohne Risiko

Professional
Services

die Komplettlösung

Über uns

Unsere langjährige Erfahrung zahlt sich aus:

directBill ist eine Service-Marke der Corazon Business Group. Im Bereich directBill-Services bündelt Corazon alle B2B-Service-Dienstleistungen und Lösungen für Businesskunden rund um das Thema Forderungsmanagement.

Bereits seit 2008 sind wir in unseren Geschäftsfeldern Telefonie und Payment-Services ein verlässlicher Partner für die Abwicklung von Kundenforderungen von Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen. Um eine schnelle und erfolgreiche Beitreibung Ihrer offenen Forderungen zu erzielen, ist es wichtig zu wissen, wann und wie Abrechnungen am besten erstellt und kommuniziert werden und zu wissen, welche Maßnahmen an welcher Stelle notwendig oder ratsam sind, falls der Kunde nicht zahlt.

directBill-Services im Bereich Forderungsmanagement umfassen folgen Leistungs-Module, die B2B-Kunden nutzen können:

Abrechnungs Services
einfach und transparent

Gerne unterstützen wir Sie bei der Konzeption, Erstellung und beim Versand ihrer Abrechnungen zu Ihren Kundenservices. Rechnungen können sowohl einfach elektronisch per email, online, mobil als auch auf konventionellem Weg per Post an Ihren Kunden übermittelt werden.
Nach Erhalt der Rechnung kann Ihr Kunde offene Forderungen bei Einsatz unserer Tools auf einen auf Sie gebrandeten Bezahlserviceportal wahlweise einfach, direkt mittels QR-Code oder per Link auch Online per Mausklick direkt an Sie bezahlen.

Mahn Services
konsequent und serviceorientiert

Je nach Branche gibt es unterschiedliche Nichtzahler-Quoten. Falls ein Kunde auf ihre Rechnung nicht reagiert, unterstützen wir Sie gerne dabei freundlich und transparent an die noch ausstehende Zahlung zu erinnern. Nach Erhalt der Mahnung kann Ihr Kunde offene Forderungen bei Einsatz unserer Tools wahlweise einfach und direkt Online per Mausklick an Sie bezahlen.

Inkasso Services
effizient und ohne Risiko

Wenn ein Kunde trotz Mahnung nicht zahlt, treiben wir Ihre Forderungen kurzfristig bei – und zwar so, dass Ihr Kunde auch gerne Ihr Kunde bleibt. Übergeben Sie den Fall einfach an uns und lehnen Sie sich zurück!
Inkasso ist für uns eine Partnerschaft, in der wir gerne für Sie aktiv sind. Mit Übergabe ihrer fälligen Forderungen an uns gehen Sie keinerlei finanzielles Risiko ein. Sie können Ihre Fälle bequem online übergeben oder auf dem klassischen Postweg an uns senden.
Nach Übermittlung der Fälle an uns, können wir die Risikoverteilung der Forderungen bewerten, ein passendes Realisierungsmodell klären und Maßnahmen individuell steuern. Nach Abstimmung des Service-Prozesses starten wir unverzüglich mit einem effizienten außergerichtlichen Verfahren zum Forderungseinzug. Als spezialisiertes Inkassounternehmen helfen wir Ihnen bei Rückständen aller Art, auch gerne - sofern sinnvoll und gewünscht - mit dem Einsatz eines seriösen Außendienstes und notfalls anwaltlich bis hin zur Zwangsvollstreckung. Auch bei der Rückführung von Wirtschaftsgütern u.v.m helfen wir Ihnen professionell weiter.

Professional Services
die Komplettlösung

Hinter der Plattform directBill professional steht eine speziell entwickelte Internet/TK-Systemlösung zur Abwicklung und Abrechnung von telefonischen Beratungsdiensten.
Die eigen betriebene directBill IT/TK-Systemplattform umfasst Funktionsmodule wie die Online-Präsentation der Beratungsangebote, die Nutzerregistrierung und Nutzerverwaltung, die Beraterregistrierung und -verwaltung, den Aufbau der Telekommunikations-Verbindungen zwischen den Nutzern und den Beratern, die Steuerung der CRM-basierten Nutzerkommunikation, die Steuerung einzelner Fakturierungs- und Inkassoprozesse sowie Statistiken/Reportings zur Dienstabwicklung. Die Vermarktung von directBill professional erfolgt in Zusammenarbeit mit der Corazon-Gruppe in Wiesbaden.
Weitere Informationen zu den Leistungen von directBill professional finden Sie hier.

Inkasso services

effizient und ohne Risiko

Inkasso ist für uns eine Partnerschaft, in der wir gerne für Sie aktiv sind. Mit Übergabe an uns gehen Sie keinerlei finanzielles Risiko ein. Alle Schritte, die Sie in der Bearbeitung Geld kosten könnten, sprechen wir selbstverständlich vorher mit Ihnen ab.

Sie können Ihre Fälle bequem online übergeben oder auf dem klassischen Postweg an uns senden. Durch die Wahl eines passenden Realisierungsmodelles sind Sie in der Lage, eine individuelle Risikoverteilung vorzunehmen und Kosten individuell zu steuern. Nach Übermittlung der Fälle und Abstimmung des Prozesses starten wir unverzüglich mit einem außergerichtlichen und sehr effizienten Verfahren zum Forderungseinzug. Auf Wunsch gerne auch mit dem stets seriösen Einsatz eines Außendienstes. Als spezialisiertes Inkassounternehmen helfen wir Ihnen bei Rückständen aller Art, notfalls bis hin zur Zwangsvollstreckung und auch bei der Rückführung von Wirtschaftsgütern u.v.m.

bis 0 %
höhere Erfolgsquoten
bis 0 %
günstiger als beim Anwalt
bis 0 %
Auszahlung der Hauptforderung
Inkassoprozess

Wie funktioniert es

Vertragsabschluss

Zahlungsausfall

Inkassoübergabe

außergerichtliches Mahnwesen

gerichtlicher Prozess

Langzeitüberwachung

Auftrag übergeben

Außenstände serviceorientiert, aber konsequent realisieren

Wenn ein Kunde trotz Mahnung nicht zahlt, treiben wir Ihre Forderungen kurzfristig bei – und zwar so, dass Ihr Kunde auch gerne Ihr Kunde bleibt.
Einfache Fallübergabe an uns und Sie können sich zurücklehnen!
 
Nutzen Sie zur Übergabe Ihrer offenen Forderung gerne unser Onlineformular: Bitte geben Sie hier Ihre Unternehmensdaten an. Wir kontaktieren Sie direkt nach Ihrer Registrierung.

Rechtliche grundlagen

Warum Inkasso?

Inkassounternehmen betreiben nach § 2 Abs. 2 RDG die Einziehung (Inkasso) fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird.

Hierfür ist die Rechtsgrundlage ein Inkassovertrag zwischen Inkassounternehmen und dem Gläubiger. Der Inkassovertrag ist ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB, bei dem Auftragsrecht (§ 662 BGB) sowie Dienstvertragsrecht (§ 611 BGB) gelten. Die Geltendmachung der Forderung durch das Inkassobüro beim Schuldner geschieht entweder auf der Grundlage einer Inkassovollmacht (§ 2 Abs. 2 Alt. 1 RDG) oder einer Sicherungsabtretung (§ 2 Abs. 2 Alt. 2 RDG).

Die oben dargestellte Rechtsgrundlage erlaubt es Inkassounternehmen, Forderungen beim Schuldner zunächst durch außergerichtliche Mahnung, falls erforderlich, aber auch im gerichtlichen Mahnverfahren geltend zu machen. Klagen müssen allerdings von einem Rechtsanwalt eingereicht werden.

In Deutschland ist die Organisation Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) in Berlin allgemein für die Inkassowirtschaft verantwortlich. Der Verband stellt die Maßstäbe an Seriosität sowie die strengen Anforderungen an der ordnungsgemäßen, gewissenhaften und rechtstreuen Berufsausübung seiner Mitglieder sicher.

Ab der Beauftragung durch den Gläubiger gilt das Inkassounternehmen als erster Ansprechpartner für den Schuldner. Der Schuldner sollte Anfragen während dieser Zeit an das Inkassounternehmen richten. Zahlungen, die er zur Forderungsregulierung leistet, zahlt der Schuldner an den Inkassodienstleister. Rechte und Pflichten sind hier eindeutig: Erst wenn die gesamte Forderung beglichen ist, kann der Inkassovorgang abgeschlossen werden.

Gebühren

Welche Gebühren dürfen im Inkassoprozess erhoben werden?

Inkassogebühren sind die Kosten, die durch den Inkassoauftrag des Gläubigers entstehen. Diese muss der Schuldner übernehmen. Befindet sich der Schuldner im Verzug, muss er dem Gläubiger die Kosten erstatten, die für die Realisierung seiner berechtigten Forderung nötig sind (§§ 280 & 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Diese Paragrafen besagen, dass alle finanziellen Nachteile, die dem Gläubiger durch die Beitreibung sowie die verspätete Zahlung entstehen, durch den Schuldner auszugleichen sind.

Zum sogenannten Verzugsschaden gehören auch die Gebühren eines Inkassounternehmens. Die Höhe des Verzugsschadens ist in § 4 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und der Höhe von Anwaltskosten angeglichen. Unter die zulässigen Kosten fallen:

Hauptforderung

+ Nebenforderung

+ Verzugszinsen

= an das Inkassounternehmen zu zahlende Endsumme​

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit uns auf. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, um welche Forderung es sich handelt und gleichzeitig, wie ein Ausgleich erfolgen kann.
Unsere Mitarbeiter sind gerne bereit, mit Ihnen einen passenden Zahlungsplan zu erarbeiten.

Jedes Inkassobüro muss gemäß §10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein. Es benötigt eine Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Land- oder Amtsgerichtes. Ob ein Inkassobüro zugelassen ist, können Sie im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei nachprüfen.

Sie möchten endlich schuldenfrei sein? Mit Ihrem Besuch auf unserer Webseite haben Sie den ersten Schritt bereits getan.

Je nach Forderung können wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten für eine Zahlung anbieten. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen dabei.

Klassische Überweisung

Sie können eine klassische Überweisung vornehmen. Nehmen Sie mit uns Kontakt<Link>auf und wir lassen Ihnen alle nötigen Informationen zukommen

SEPA-Lastschrift

Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat und wir ziehen die vereinbarte Rate bequem, und sicher von Ihrem Konto ein. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir lassen Ihnen alle nötigen Informationen zukommen.

Davon raten wir ausdrücklich ab! Das führt häufig zu einem Durcheinander und auch zu weiteren unangenehmen Konsequenzen für Sie (z.B. Einmeldung in die SCHUFA oder weitere Datenbanken). Teilweise kommt es sogar vor, dass bereits von uns weitere Maßnahmen durchgeführt wurden, so dass Sie diese Kosten auch noch tragen müssen.

Als Hauptforderung bezeichnet man die Summe des ursprünglichen Rechnungsbetrages. Diese ist auf der Mahnung/Zahlungserinnerung separat aufgeführt.

Folgende Beträge bezeichnet man als Nebenforderung:

Mahnkosten: Ab der zweiten Mahnung dürfen i.d.R. gesetzlich maximal 2,50 € pro Mahnung verlangt werden.

Kosten für die Adressermittlung und Bankrücklastschriften sind zulässig, wenn die jeweilige Höhe nachgewiesen wird.

Eine Auslagenpauschale von maximal 20 € (z.B. für Porto, Recherchekosten, oder Übersetzungen) kann verlangt werden.

Geschäftsgebühr: Diese Gebühr entsteht durch die außergerichtliche Bearbeitung des Falls. Bemisst sich nach der Höhe der Hauptforderung.

Einigungsgebühr: Diese ist fällig bei Abschluss einer Ratenzahlung und bemisst sich nach der Höhe der Hauptforderung sowie Nebenforderungen und Zinsen.

Mahnbescheid: Erwirkt ein Inkassobüro einen Mahnbescheid gegen einen Schuldner, kann es die Kosten dafür verlangen.

Vollstreckungskosten: Leitet ein Inkassobüro Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner ein, so hat dieser die dafür anfallenden Kosten zu tragen.

I.d.R. dürfen diese Zinsen nicht mehr als 5 %-Punkte (B2C) oder 9% (B2B) über dem Basiszinssatz liegen. Der Schuldner muss im Inkassofall folglich nicht nur die Hauptforderung bezahlen, sondern immer auch für seit Verzugsbeginn angefallenen Zinsen aufkommen. Ein seriöses Inkassobüro listet die Hauptforderung, Nebenforderung sowie Zinsen transparent in den Mahnschreiben auf.

Der schnellste und einfachste Weg ist die Nutzung unseres Kontaktformulars. Sie können uns jedoch auch eine E-Mail an info@directbill.de schicken oder telefonisch unter: 0611 3346 750 erreichen.

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